AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Broadband Academy GmbH (BBA), Kornwestheim
1) Geltungsbereich
Die Leistungen der BBA erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für künftige Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie künftig nicht ausdrücklich zugrunde gelegt werden.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Vertragsbedingungen des Auftragsgebers sind für BBA auch dann nicht verbindlich, wenn BBA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Verweise des Kunden auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2) Angebot und Vertragsschluss
Angebote von BBA sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Der Kunde ist vier Wochen an seinen von BBA noch nicht angenommenen Auftrag gebunden.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung von BBA wirksam.
3) Leistung
Leistungstermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders benannt. Teilleistungen sind zulässig.
Die vereinbarte Leistungsfrist beginnt mit Vertragsabschluss beziehungsweise mit der Auftragsbestätigung des Auftragsnehmers frühestens jedoch bei vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Einhaltung der Leistungstermine und –fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung von technischen Einzelheiten voraus. Der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs aller notwendigen Mitwirkungsunterlagen obliegt dem Auftraggeber.
4) Verzug
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik und unverschuldete Betriebsstörungen bei BBA und deren Lieferanten verändern die vereinbarten Leistungstermine und –fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Der Auftraggeber kann in den vorstehend genannten Fällen dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist für die vereinbarte Leistung setzen. Nach Ablauf der angemessenen Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen BBA sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer vom Auftraggeber etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht, wenn der Verzug von BBA oder seiner für die Leistungserfüllung eingesetzten Kooperationspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
Wird BBA oder dem Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so gelten die folgenden Grundsätze: Ist eine Unmöglichkeit der Lieferung auf Verschulden der BBA zurückzuführen, so ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf 10 % des Wertes des Teils der Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich genutzt werden kann. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers die über die genannte Grenze hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind bei bei Ausführung der Leistung und Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Abnahme ist für die Fälligkeit nicht erforderlich.
Im Falle von Teilleistungen kann BBA die bereits geleisteten Teile separat in Rechnung stellen. BBA ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Es wird vereinbart, dass BBA für jede Mahnung, deren Kosten vom Kunden zu tragen ist, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von € 4,-- erheben kann.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt ist BBA berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden. Sind Teilzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber mit einer Rate vierzehn Tage in Verzug kommt oder seine Zahlungen einstellt. Gleiches gilt, sofern über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen der BBA aus diesem Vertragsverhältnis behält sich BBA das Eigentum an den gelieferten Leistungen vor. Der Auftraggeber tritt zur Sicherung der sämtlichen Forderungen des Auftragnehmers seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche mit Nebenrechten die ihm wegen des Leistungsgegenstandes gegen Dritte zustehen, mögen sie auf Veräußerung oder sonstigen Rechtsgründen beruhen, in vollem Umfang an BBA ab. Der Auftraggeber ist zur Einziehung solcher Forderungen bis zum jederzeit zulässigen Widerruf des Auftragnehmers ermächtigt. Diese Ermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist auf Verlangen der BBA verpflichtet, dem Dritten die Abtretung seiner Forderung an die BBA bekannt zu geben und der BBA die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen. Zu anderen Verfügungen über die am Auftragnehmer abgetretenen Forderungen ist der Auftraggeber nicht befugt.
BBA verpflichtet sich, das ihm vorbehaltene Eigentum an dem Leistungsgegenstand sowie die an ihn zur Sicherung abgetretenen Forderungen auf Verlangen des Auftraggebers an diesen zu übertragen, soweit deren Wert den Wert der der BBA gegen den Auftraggeber insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als zwanzig Prozent übersteigt.
6) Eigentums- und Urheberrechte des Auftragnehmers an Unterlagen und Daten
BBA behält sich das Eigentum und das Urheberrecht an Entwürfen, Zeichnungen, Plänen, EDV-Programmen, Aufstellungen, Dokumentationen, Schnitten und anderen Unterlagen und Daten vor, die er dem Auftraggeber mit seinem Angebot oder in Erfüllung eines erteilten Auftrags liefert. Solche Unterlagen und Daten dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung der BBA zugänglich gemacht werden. Im Zusammenhang mit Angeboten der BBA überlassene Unterlagen und Daten sind wenn der Auftrag nicht erteilt wird unverzüglich an BBA zurückzugeben.
Soweit auch Software zum Liefer- und Leistungsumfang gehören, wird BBA für diese ein einfaches, nicht übertragbares und ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt, der Auftraggeber darf die ihm überlassene Software weder kopieren noch einem anderen zur Nutzung überlassen.
7) Gewährleistung
Ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, so ist BBA nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche zur Ersatzleistung oder zur Nachbesserung verpflichtet. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Entscheidet sich BBA für eine Nachbesserung, so hat der Auftraggeber diese zu ermöglichen. Verweigert er seine Mitwirkung, so ist BBA von der Mangelhaftung befreit.
Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritte unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Jegliche Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn BBA oder zur Leistungserfüllung eingesetzte Kooperationspartner der BBA vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
8) Haftung
Die Haftung für jede Form der Leistungsstörung oder aus unerlaubter Handlung ist, soweit nicht ohnehin vom Gesetz ausgeschlossen, auf das 1,5-fache des Rechnungspreises begrenzt. Im Übrigen haftet BBA unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
Für die übrige Fahrlässigkeit haftet BBA nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.
9) Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner für die Leistungserfüllung eingesetzten Kooperationspartner vorliegen.
10) Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet, gespeichert oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
Daneben darf BBA sonstige Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern, personenbezogene Daten speichern, verarbeiten und nutzen, soweit ein berechtigtes Interesse besteht.
Soweit eine Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (sog. Drittländer) in Betracht kommt, welche kein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der DSGVO garantieren, wird BBA personenbezogene Daten nur dann an solche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung der Erfüllung eines Vertrags dient, welcher von dem Kunden mit dem ausländischen Unternehmen oder von BBA im Interesse des Kunden mit dem ausländischen Unternehmen geschlossen wurde und das ausländische Unternehmen geeignete Garantien zum Schutz der Daten vorgesehen hat. BBA wird das ausländische Unternehmen darauf hinweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeitet oder gespeichert werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.
11) Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, wenn der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. BBA ist in jedem Falle auch berechtigt, eigene Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
12) Sonstige Bestimmungen
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Gültigkeit der übrigen Vorschriften unberührt.
Ohne die schriftliche Zustimmung von BBA sind Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, die sich gegen BBA richten, nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht werden.